Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen - ILO Konvention 190 ratifizieren!
Am Montag (25. November) ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. EVG und DGB fordern daher die Bundesregierung dazu auf, die ILO-Konvention 190 endlich zu ratifizieren.
Viele Jahre hatten EVG und die DGB-Gewerkschaften dafür gekämpft und bei der 109. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) war es endlich soweit. Das 190. Übereinkommen gegen Gewalt und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt wurde verabschiedet.
In diesem Übereinkommen wurde endlich anerkannt, dass „Gewalt und Belästigungen in der Arbeitswelt eine Menschenrechtsverletzung darstellen (…), eine Bedrohung für die Chancengleichheit, inakzeptabel und mit menschenwürdiger Arbeit unvereinbar (sind)“. Die Übereinkunft stellt damit ein klares Signal für die Nulltoleranz von Gewalt und sexueller Belästigung dar!
Das Abkommen beinhaltet neben der Anerkennung von physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schäden auch eine sehr weite Definition der Arbeitsorte. So ist klar benannt, dass alle Orte, an denen gearbeitet wird, für alle Geschlechter gewaltfrei sein müssen und der Arbeitgeber hierfür die Verantwortung trägt. Vorausgegangen war dem Übereinkommen damals ein intensives Lobbying verschiedener Organisationen, meist auf Druck ihrer Frauenstrukturen.
Der internationale Standard stellt den ersten gesetzlich bindenden internationalen Vertrag zum Thema Gewalt dar, muss aber immer noch von den Mitgliedsstaaten ratifiziert bzw. in nationales Recht übernommen werden.
Dass insbesondere im Transportsektor Gewalterfahrungen fast schon zum Alltag gehören, belegte nicht zuletzt eine europaweite Umfrage der Europäischen Transportarbeiter-Föderation. 63 Prozent aller befragten Frauen im Transportsektor hatten in letzter Zeit einen gewalttätigen Übergriff erfahren! Deutschland hat die Konvention nach wie vor nicht ratifiziert, und das obwohl letztes Jahr jede achte Frau in Deutschland Opfer von sexueller Belästigung wurde.