Jobtickets werden steuerfrei: EVG begrüßt Umsetzung einer lang gestellten Forderung
Wer von seinem Arbeitgeber ein Jobticket bekommt, muss den daraus resultierenden geldwerten Vorteil nicht mehr versteuern. Das haben die Koalitionsfraktionen im Bundestag diese Woche entschieden.
Damit soll Auto und Motorrad fahrenden Berufspendlern der Umstieg auf den umweltfreundlicheren ÖPNV erleichtert werden. Der Beschluss soll die Umwelt und die Geldbeutel schonen. Zugleich sind damit mehr Kunden im Nahverkehr und ein Erreichen der Klimaschutzziele wahrscheinlicher. Hintergrund:
Arbeitgeber dürfen künftig neben den beruflich genutzten Nahverkehrstickets ihrer Beschäftigten auch Tickets für die private Nutzung fördern. Im Gegenzug werden die Jobtickets auf die Entfernungspauschale angerechnet. Ausgenommen davon sind Arbeitnehmer/innen, die ihre Fahrten im Nahverkehr zwischen Wohnung und Arbeitsstelle aus eigener Tasche bezahlen.
Der beschlossene Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass die Nutzung eines dienstlichen E-Autos oder Hybridautos geringer angesetzt wird. Wurde bisher ein Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuert, sinkt der Wert für die co²-freien Autos ab dem nächsten Jahr auf die Hälfte. Allerdings gilt diese Regelung nur für Modelle, die ab dem 1. Januar 2019 bis 2022 angeschafft werden.
Sämtliche Änderungen sollen zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Mit der Neuregelung wird eine Steuerbegünstigung wiederbelebt, die 1994 eingeführt und zehn Jahre später wieder gestrichen worden war.
Schon lange ist eine nachhaltige Verkehrswende eine Forderung der EVG, an der wir weiter unmissverständlich festhalten. Alles in Allem muss sie umweltfreundlich, sicher und bürgernah gestaltet sein. Wir als EVG sagen: Der beschlossene Gesetzesentwurf kann ein Schritt in die richtige Richtung dafür sein.