Jubiläumszuwendungen zum 01.01.2015 angehoben
Die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes (DJubV) ist reformiert worden. Damit nimmt der Gesetzgeber auch für den Bereich der Jubiläumszuwendungen unter anderem eine Angleichung an den TVÖD vor.
Die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes (DJubV) ist reformiert worden. Damit nimmt der Gesetzgeber auch für den Bereich der Jubiläumszuwendungen unter anderem eine Angleichung an den TVÖD vor.
Dabei fallen die Erhöhungen recht moderat aus:
Von 307 € auf 350 € bei 25 Dienstjahren,
von 410 € auf 500 € bei 40 Dienstjahren und
von 512 € auf 600 € bei 50 Dienstjahren.
Trotz entsprechender Kritik im Rahmen des Beteiligungsverfahrens war der Gesetzgeber nicht bereit, die genannten Sätze weiter anzuheben.
Verbesserungen gibt es auch bei den berücksichtigungsfähigen Zeiten. Hierbei werden zukünftig auch Kinderbetreuungs- sowie Pflegezeiten naher Angehöriger jeweils bis zu drei Jahren anerkannt werden. Außerdem werden nunmehr auch Beschäftigungen berücksichtigt, die weniger als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit umfassen (Teilzeit).