KBV Dienstleistungen: Mehr Qualität im Eisenbahnsektor: Der Umgang mit Dienstleistern wird neu geregelt.
Immer wieder schlägt die EVG Pflöcke in der betrieblichen Mitbestimmung ein. Nun folgt der nächste: Gemeinsam mit dem KBR DB AG haben wir die KBV „Entwicklung von zukunftsfähigen Dienstleistungen im DB Konzern“ durchgesetzt.
„Das sorgt endlich für eine faire Auftragsvergabe innerhalb des DB Konzerns“ gibt sich Klaus-Dieter Hommel, stv. Vorsitzender der EVG, mit der neuen KBV sehr zufrieden.
Wenn im Juli die neue KBV in Kraft tritt, gelten die bislang strengsten Regeln, wenn es darum geht, Dienstleistungen zu vergeben; vor allem an Fremdanbieter.
Anlass für die längst überfällige KBV zukunftsfähige Dienstleistungen im Konzern war, dass immer häufiger Leistungen, die für den Eisenbahnbetrieb notwendig sind, dauerhaft durch Fremd- und Subunternehmen erbracht wurden. Das brachte vermehrt Qualitäts- und Serviceprobleme. Maßstab bei Vergaben war oft das günstigste Angebot. Mit der neuen Vereinbarung soll dem nun Einhalt geboten werden. Zugleich soll unsere Forderung nach einer höheren Eigenfertigungstiefe in den Bahnunternehmen umgesetzt werden.
Die KBV unterteilt sich in vier Bausteine:
- Strenge Kontrolle von Sozial- und Leistungsstandards bei Vergabe nach Außen
Dafür wurde eine eigene Qualitätsvereinbarung Dienst- und Werkverträge als Anlage in die KBV integriert. Danach muss die Einhaltung von Sozial- und Qualitätsstandards bei einer Vergabe vertraglich fixiert und nachgewiesen werden. Das gilt auch für Subunternehmen. Regelungen zur Überwachung der Einhaltung, Umgang mit Verstößen und die Einbindung der Interessenvertreter wurden ebenfalls vereinbart. Ein Riesen-Verhandlungserfolg!
- Betriebsräte sind von Anfang an dabei
Wichtigste Neuerung: Die Interessenvertreter werden bereits dann eingebunden, wenn Vergaben geplant werden. Die Betriebsräte diskutieren in ihrem Wirtschaftsausschuss auch angedachte Fremdvergaben zwischen DB-internem Auftraggeber und Dienstleister. Befürchten die Betriebsräte der Dienstleister erhebliche Risiken, besteht die Möglichkeit einer Überprüfung durch das Konzerncontrolling und einer Eskalation bis auf Konzernebene. Vor Abschluss der Eskalation liegt eine strittige Vergabe auf Eis.
- Professionalisierung der Beziehungen zwischen DB-Unternehmen
Der in der KBV festgeschriebene Prozess soll die Beziehungen sowie den Umgang zwischen DB Dienstleistern und DB Auftraggebern untereinander verbessern. Auch die Konzernleitung wird sich mehr einbringen: So wird das Konzerncontrolling als neutrale Stelle in Zukunft die Konzern-Gesamtwirtschaftlichkeit überwachen.
- Stärkung der internen Dienstleister
Neue Wachstumsmöglichkeiten werden für alle DB Dienstleister vor allem am externen Markt gesehen. Deswegen werden die Voraussetzungen geschaffen, um diese Potenziale mit Unterstützung des Konzerns abzuschöpfen. Gleichzeitig bleibt das Kontrahierungsgebot gem. KBV KA uneingeschränkt bestehen.
„Die KBV Zukunft Dienstleistungen geht weit über die gesetzlichen Regelungen hinaus“ sagt EVG-Vize Klaus-Dieter Hommel über die neue KBV „Sie regelt die Vergabe von Serviceleistungen besser als jedes aktuelle Gesetz. Und sie gibt den Betriebsräten neue und erweiterte Möglichkeiten. Wir kommen damit dem gemeinsamen Ziel von EVG und Betriebsräten näher, es den schwarzen Schafen in unserer Branche so schwer wie möglich zu machen“. Allerdings, ergänzt der KBR Vorsitzende Jens Schwarz, müsse die KBV auch mit Leben erfüllt werden. „Die Betriebsräte müssen ihre Möglichkeiten auch nutzen. Die KBV muss regelmäßig evaluiert werden. Wenn 2019 keine Trendwende bei den Vergaben zu erkennen ist, muss das auch Konsequenzen haben.“