Keine Privatisierung der Infrastruktur!

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) erteilt einer möglichen Privatisierung der Verkehrsinfrastruktur eine klare Absage. Infrastruktur gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge und darf nicht von privaten Interessen gesteuert werden. Eine Forderung, die in der Politik angekommen ist.

In den Gesprächen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen haben sich auch die Länder gegen eine Privatisierung der Autobahnen ausgesprochen. Es dürfe auch keine Nachteile für die Beschäftigten geben, so der Vorsitzende der Ministerpräsidenten-Konferenz, Erwin Sellering.

Der Bund plant derzeit eine „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“. Mit ihr soll privates Kapital für  Investitionen in Straßenverkehrswege gewonnen werden. Gemeinsam mit dem DGB lehnen wir jede Art von Privatisierung der Bundesfernstraßen ab. Es darf keine Privatisierung auf Schleichwegen geben, z.B. in Bezug auf Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb des Straßennetzes. Deswegen sagen wir gemeinsam:

• Eine Infrastrukturgesellschaft muss sich zu 100 Prozent im Besitz des Bundes befinden
• Es darf keine Grundgesetzänderung geben, die die Möglichkeit zur Privatisierung der Infrastruktur öffnet. Die Bundesregierung schlägt vor, Artikel 90 Abs. 2 des Grundgesetzes zu ändern – das reicht nicht aus!

„Jegliche Infrastruktur muss vollständiges, dauerhaftes und unveräußerliches Eigentum des Staates bleiben“, heißt es in einem Beschluss des DGB-Bundesvorstandes. Denn ob Straßen oder Gleise, Brücken oder Kanäle: Sie sind mit Steuergeldern über Jahrzehnte gebaut und ausgebaut worden und gehören damit zum Volksvermögen.
Vor allem sieht die EVG hier keinen Ansatzpunkt für die Finanzierung der Eisenbahn-Infrastruktur. Das Grundgesetz sagt klar, dass diese in der Verantwortung des Bundes liegt. Einer Grundgesetzänderung erteilen wir eine klare Absage.

Finanzierungsideen alleine sind übrigens noch keine Verkehrspolitik. Wir fordern die Politik auf, endlich einen Masterplan Verkehr vorzulegen. Wenn klar ist, welche Rolle die einzelnen Verkehrsträger spielen sollen, kann man auch die Finanzierung sinnvoll steuern.