KiTa-Qualitätsgesetz: „Längerfristige finanzielle Absicherung schaffen“
Der Bundestag hat dem dritten „KiTa-Qualitätsgesetz“ zugestimmt. Damit unterstützt der Bund die Länder in den kommenden zwei Jahren erneut mit vier Mrd. € zur Finanzierung von frühkindlicher Bildung und Betreuung.
„Wir begrüßen diese erneute Anschlussfinanzierung natürlich. Besser wäre allerdings, hier eine längerfristige finanzielle Absicherung zu schaffen und sich nicht von Gesetz zu Gesetz zu hangeln“, so die stellvertretende EVG-Vorsitzende Cosima Ingenschay.
Je Bundesland wird wie gehabt ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, in dem festgelegt wird, welche Maßnahmen mit den Geldern finanziert werden. Folgende Handlungsfelder sind dafür vorgesehen:
- Bedarfsgerechtes Angebot (darunter fallen u.a. Öffnungszeiten)
- Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Stärkung der Leitung
- Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
- Förderung der sprachlichen Bildung
- Stärkung der Kindertagespflege
Die Handlungsfelder räumliche Gestaltung, Verbesserung der Steuerung des Systems und Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen sowie die Möglichkeit, Bundesmittel zur Entlastung bei den Elternbeiträgen zu verwenden, entfallen mit einer Übergangsfrist zukünftig.
„Es ist unverständlich, warum die Entlastung der Eltern keine Rolle mehr spielen soll. Falls ein viertes Gesetz folgt, werden wir uns dafür einsetzen, dass wieder ein bestimmter Anteil dafür verwendet werden kann“, ergänzt die Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung Nadja Houy.