Klage gegen VRR: Verwaltungsgericht stoppt Vergabeverfahren
Teilerfolg in der Klage von EVG, mobifair und Beschäftigten gegen die Ausschreibung des Niederrhein-Münsterland-Netzes: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die laufende Ausschreibung gestoppt. Die beiden beteiligten Zweckverbände VRR und NWL dürfen keinen Zuschlag an einen Bewerber erteilen, solange das Gericht nicht in der Sache entschieden hat.
EVG, mobifair und insgesamt fünf Kolleginnen und Kollegen von DB Regio und der NordwestBahn hatten gegen die Ausschreibung geklagt. Grund: Sie enthielt wieder keine verpflichtende Vorgabe zum Personalübergang, obwohl das Vergaberecht des Bundes (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) eine solche Vorgabe ermöglicht. Der VRR hatte dies in einem Schreiben an EVG und mobifair mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die GWB-Regelung begründet.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird sich jetzt in der Sache mit der Klage befassen. Wir wollen erreichen, dass der verpflichtende Personalübergang noch in die laufende Ausschreibung aufgenommen wird.
Die EVG begrüßt die Entscheidung des Gerichts. „Wir sehen darin ein klares Signal. VRR und NWL können jetzt die Gelegenheit nutzen, den Personalübergang noch in die Ausschreibung aufzunehmen“, so EVG-Vize Martin Burkert.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird sich jetzt in der Sache mit der Klage befassen. Vertreten wird die Klage von dem Frankfurter Vergaberechts-Experten Prof. Wolfgang Trautner. Es könne nicht sein, so Trautner, dass ein regionaler Verkehrsverbund wegen vermeintlicher verfassungsrechtlicher Bedenken sich die Kompetenz anmaße, ein Bundesgesetz nicht anzuwenden. Deswegen freuen wir uns über den klaren Fingerzeig und hoffen auf eine positive Entscheidung in der Sache. Der Fall liegt jetzt bei den Landgerichten Essen und Dortmund.