Kölner Senioren informieren sich: Was ist im Trauerfall zu tun?
Der Seniorensprecher Guido Klein konnte in der Versammlung am Donnerstag im Kölner DGB-Haus zahlreiche Kolleg:innen begrüßen. Was ist im Trauerfall zu tun? Udo Koch informierte als Trainer und Berater die Teilnehmenden darüber, was im Sterbefall als Hinterbliebene zu berücksichtigen ist.
Die Vorbereitung und Durchführung der Trauerfeierlichkeiten sind Aufgabe der Hinterbliebenen. Die Inanspruchnahme von Bestattungsunternehmern ist eine sinnvolle Hilfestellung. Möglichst sollte man sich zu Lebzeiten mit seinen Familienangehörigen bereden und prüfen, welche Vollmachten erteilt werden müssen. Bankvollmachten sind eine der wesentlichen Vollmachten, die Hinterbliebene und Erben in die Lage versetzen, auf ein Konto zuzugreifen, um z.B. Daueraufträge zu bearbeiten und notwendige Bankgeschäfte zu tätigen. Im Sterbefall ist ohne Vollmacht die Vorlage eines Erbscheins notwendig - und das kann dauern!
Die Vorsorgevollmacht erstreckt sich auf alle persönlichen sowie Vermögens-, Steuer-, Sozial- und sonstige Rechtsangelegenheiten. Es wird empfohlen, eine Prüfung und Beurkundung durch einen Notar durchführen zu lassen. Wichtig ist der Hinweis, dass ohne eine solche Verfügung die Familiengerichte einen gesetzlichen Betreuer bestimmen. Dies trifft ein, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht erledigen kann. Nach dem Vortrag von Udo Koch gab es eine Vielzahl von Nachfragen.
Guido Klein verwies auf den „Ratgeber für den Notfall“ der EVG, der viele wertvolle Hinweise enthält. Er bedankte sich beim Referenten und den Teilnehmenden für die rege Diskussion und kündigte für die Versammlungen im Dezember Vorträge zum Thema Pflegeversicherung an. Hierzu finden zwei Veranstaltungen, jeweils für unsere Rentner und Ruhestandsbeamten statt. Hierzu erfolgt eine Einladung über unseren Mailverteiler. Auskünfte erteilen die Kolleg:innen der Seniorenleitung Köln.