Körperliche Selbstbestimmung ist und bleibt ein Menschenrecht!
Gewalt an Frauen zeigt sich in vielen Formen. Zum Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 06. Februar müssen wir darauf aufmerksam machen, dass es auch in Deutschland Betroffene gibt.
Laut Schätzungen sind weltweit etwa 150-200 Millionen Frauen und Mädchen betroffen, davon allein mehr als 100.000 in Deutschland. Dagegen muss national wie international gekämpft werden.
In Deutschland ist hierfür wichtig, dass endlich eine strafrechtliche Verfolgung der Täter:innen ermöglicht wird, auch wenn die Tat im Ausland stattgefunden hat. Durch Maßnahmen wie die Grundfinanzierung von Frauenhäusern und eine klare Strategie, die durch eine zentrale Stelle ausgearbeitet und koordiniert wird, wäre vieles gewonnen. Denn nicht nur die Strafverfolgung, sondern auch der Schutz sowie die Prävention für Betroffene muss ein Fokus sein.
„Hier ist die Bundesregierung gefordert, endlich zu handeln und sich nicht drauf auszuruhen, dass die ILO-Konvention 190 gerahmt an einer Wand hängt. Gewalt gegen Frauen nimmt leider viele Formen an. Die Genitalverstümmelung an Mädchen ist ein klarer Menschenrechtsverstoß, der Millionen von Betroffenen Schmerzen, Scham und Traumata durchleben lässt. Die Folgen, auch gesundheitlicher Natur, bleiben ein Leben lang,“ sagt die Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung, Nadja Houy.
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