Kommunal- und Integrationsratswahlen 2020
Im Herbst 2020 finden in NRW zeitgleich mit den Kommunalwahlen die Integrationsratswahlen statt. Diese Gleichzeitigkeit bietet allen Menschen die Chance unsere vielfältige Gesellschaft mitzugestalten.
Für den Landesintegrationsrat ist die Beteiligung an beiden Wahlen von großer Bedeutung. Denn Wähler/innen, die ihre Stimme für den Integrationsrat abgeben, werden auch ihre Stimme für den Stadtrat abgeben und umgekehrt. In Anbetracht des drohenden Rechtsrucks in den Stadträten ist die Stärkung der demokratischen Parteien in den Kommunen durch hohe Wahlbeteiligung nötig.
Im Integrationsrat gestalten die demokratisch gewählten Vertreter/innen der Menschen mit Migrationshintergrund und die aus dem Rat entsandten Mitglieder die Integrationspolitik der Kommune auf Augenhöhe gemeinsam. Hierzu zählen z. B. Themen wie die natürliche Zweisprachigkeit von Kindern mit internationaler Familiengeschichte, die interkulturelle Öffnung der Verwaltung oder die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in Deutschland lebenden Menschen.
Für den Integrationsrat sind Menschen mit Migrationshintergrund wahlberechtigt. Personen, die keine deutsche und auch keine andere EU-Staatsangehörigkeit haben, können am 13. September ausschließlich den Integrationsrat wählen. Nur so können sie ihren politischen Willen artikulieren. Zahlreiche Migrantinnen und Migranten sind außerdem berechtigt, an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Dazu zählen auch Personen, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit haben, eingebürgert wurden oder Nachkommen ausländischer Eltern sind. Aber auch andere EU-Bürger/innen sind Kommunalwahlberechtigt.
Gelingt es diesen Personenkreis für beide Wahlen zu mobilisieren, stärkt dies das Vertrauen in unsere politischen Strukturen. Es entsteht eine Win-win-Situation für unsere demokratische Gesellschaft und in ihr lebende Menschen.