Krankschreibung per Telefon bis 31. Mai verlängert
Die telefonische Krankmeldung wurde erneut verlängert. Noch bis 31. Mai gilt, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen sind für bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin zu bekommen. Dies kann - ebenfalls per Telefon - um weitere sieben Tage verlängert werden.
Ab 1. Juni ist dann wieder ein Praxisbesuch nötig. Das hat der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Donnerstag beschlossen. Das Ende der Sonderregelung wegen der Corona-Krise steht im Einklang mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage, die zu Lockerungen in vielen Bereichen geführt habe, so der Vorsitzende des gemeinsamen Bundesausschusses.