Krankschreibungen per Telefon weiter bis Ende März 2023 möglich
Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wird angesichts der Corona-Krise und der Erkältungs- und Grippesaison bis zum 31. März 2023 verlängert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
Damit gilt weiterhin: Versicherte mit leichten Atemwegserkrankungen müssen nicht in die Arztpraxis kommen, sondern können nach telefonischer Anamnese bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzti:nnen befragen die Patient:innen dabei am Telefon zu ihren Beschwerden und bescheinigen gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeit.
Für weitere sieben Kalendertage kann die Krankschreibung telefonisch verlängert werden.