KVB: Beiträge ab 1.1.2020

Nach der Beitragssenkung vom 1.1.2019 erhöhen sich die monatlichen KVB-Beiträge nunmehr ab 1. Januar 2020 für die KVB-Mitglieder und zwar aufgrund der bereits zum 1.4.2019 erfolgten Besoldungs- und Versorgungserhöhung (gem. Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2017-2018-2019) entsprechend.

Der Zuschlag zum Beitrag 2020 beträgt 584,00 € monatlich für Mitglieder gemäß § 28 (2) der Satzung, die keinen Fürsorgeanspruch gegenüber dem BEV haben, z. B. beurlaubte Beamte mit Arbeitsvertrag). Weitere Informationen siehe website der KVB www.kvb.bund.de.

Details und Tabelle siehe Aushang