KVB: Bezuschussung von bestimmten während der Corona-Pandemie entstandenen Aufwendungen

Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Bezuschussung durch die KVB. Nachstehend sind für KVB-Mitglieder Informationen zum Corona-Test und zu den Aufwendungen für Arzneimittel, die aufgrund von Lieferengpässen nicht zum Festbetrag zu erhalten sind, zusammengefasst.

Corona-Test

Wird ein Corona-Test bei Verdacht einer Corona-Infektion von einem Arzt veranlasst, stellt dies für die KVB eine diagnostische Maßnahme dar, die unabhängig vom Testergebnis als medizinisch notwendige Heilbehandlung betrachtet wird. Die KVB bezuschusst grundsätzlich den vom Arzt veranlassten Test mit 90% der anerkannten Aufwendungen (Tarifstelle 2). Darunter fallen neben der Labordiagnostik auch entstandene Aufwendungen für die Untersuchung/Beratung durch den Arzt sowie Auslagenersatz (für Testmittel).

Aufwendungen für Arzneimittel mit Festbeträgen/Rabattverträgen bei Lieferengpässen

Aufgrund der aktuellen Situation auf dem Arzneimittelmarkt bestehen für verschiedene Arzneimitteln mit Festbetrag Lieferengpässe zu bestimmten Wirkstoffen. Während der Corona-Pandemie soll vermieden werden, dass Mitglieder die Apotheke mehrfach aufsuchen oder auf andere Apotheken ausweichen müssen, um das verordnete Festbetragsmedikament zu erhalten.

Daher weicht die KVB in Fällen, in denen für die Zeit der COVID-19-Pandemie ein Arzneimittel, das einer Festbetragsgruppe unterliegt und wegen nachgewiesenen Lieferengpass nicht zur Verfügung steht, bis zur Beseitigung der Lieferengpässe bzw. dem Ende der Pandemie von der einschränkenden Regelung zur Bezuschussung von Festbetragsarzneimitteln wie folgt ab:

Machen Mitglieder wegen Lieferengpässen entstandene Aufwendungen über den Festbetrag hinaus geltend, kann deren Bezuschussung ausnahmsweise dann erfolgen, wenn die Apotheke schriftlich bestätigt, dass das Arzneimittel wegen eines Lieferengpasses nicht zeitgerecht zur Verfügung gestanden hat.

Bitte beachten, dass in diesen Fällen eine Bezuschussung der KVB nur möglich ist, wenn dem Rezept eine Bescheinigung der Apotheke über einen Lieferengpass des zu beziehenden Festbetragsmedikaments beigefügt wird.

Weitere Informationen, auch zu derzeit nicht durchführbaren Präsenzsitzungen in der Psychotherapie, findet Ihr auf der Website der KVB.