KVB: Informationen zum aktuellen GPV-Schreiben „Neue Dienstleister-Neue Chancen“ bzgl. der Privaten Pflegeversicherung
In den vergangenen Tagen hat eine große Anzahl an Mitgliedern ein Schreiben mit der Überschrift „Neuer Dienstleister – Neue Chancen“ von der Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen zur Durchführung der privaten Pflegeversicherung (GPV) erhalten.
Dieses Schreiben wurde vorab weder mit der EVG noch mit der KVB inhaltlich abgestimmt. Die GPV ist als Versicherer für Ihre private Pflegeversicherung verantwortlich. Seit Einführung der Pflegeversicherung hat die KVB im Auftrag der GPV die Verwaltungsdienstleistungen übernommen, welche im Rahmen ihrer Pflegeversicherung entstehen.
Diesen Dienstleistungsvertrag mit der GPV hat die KVB zum 31.12.2024 aus wirtschaftlichen Gründen ordentlich gekündigt.
Dies bedeutet für die Mitglieder, dass alle Verwaltungsdienstleistungen im Rahmen ihrer Pflegepflichtversicherung nach dem aktuellen Kenntnisstand voraussichtlich ab dem 01.01.2025 nicht mehr durch die KVB; sondern durch einen neuen, von der GPV beauftragten Dienstleister erbracht werden.
Der Beitragseinzug über die Bezügeabrechnung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) wird somit voraussichtlich ab dem 01.01.2025 nicht mehr möglich sein. Damit die Beiträge voraussichtlich ab diesem Datum für die GPV eingezogen werden können, benötigt diese perspektivisch dann z.B. eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) von den Mitgliedern.
Bei der KVB müssen Sie bis zum 31.12.2024 diesbezüglich keine weiteren Schritte unternehmen.
Wichtig für die Mitglieder ist zu wissen, dass nur der private Pflegepflichtversicherungsanteil vom Dienstleisterwechsel betroffen ist, nicht jedoch der Beihilfe-Anteil bzw. die Fürsorgepflichten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) in der Pflegeversicherung. Die Beihilfeleistungen werden auch nach dem Wechsel des Dienstleisters weiterhin im Auftrag des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) von der KVB erbracht werden.
Die KVB selbst kann weitere Fragen zu dem Schreiben „Neuer Dienstleister - Neue Chancen“ der GPV und zum neuen Dienstleister der GPV nicht beantworten.
Bei Fragen zum Dienstleisterwechsel bei der GPV gibt es eine FAQ-Liste der GPV.
Sollten weitere Fragen bestehen, dann können sich die Mitglieder an die von der GPV eingerichtete Hotline unter folgender Telefonnummer: 0221/99871166 wenden.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die Krankenversorgung der Mitglieder durch die KVB von den Änderungen in der Pflegepflichtversicherung in keiner Weise betroffen ist.