KVB: Vertreterversammlung 2015 in Saarlouis
Beate Müller, Leiterin der BEV-Dienststelle Mitte und Vertreterin des Bundeseisenbahnvermögens in der Vertreterversammlung, eröffnete die Vertreterversammlung der KVB am Mittwoch in Saarlouis.
Beate Müller, Leiterin der BEV-Dienststelle Mitte und Vertreterin des Bundeseisenbahnvermögens in der Vertreterversammlung, eröffnete die Vertreterversammlung der KVB am Mittwoch in Saarlouis. Als Gäste begrüßte sie die Abteilungsleiterin 2 der BEV-Hauptverwaltung, Claudia Hammelbeck, die in ihrem Aufgabenbereich auch für die KVB zuständig ist, Cornelius Formen, Hauptversichertensprecher und Vorstandsvorsitzender der KVB, Rüdiger Rupp, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung, ihren Amtsvorgänger Wolfgang Scheuermann, die Bürgermeisterin von Saarlouis, Frau Jost, und von der EVG-Zentrale, Joachim Messer sowie weitere Gäste, insbesondere von den Sozialeinrichtungen.
Kollege Messer merkt in seinem Grußwort an, dass die KVB z.Z. ca. 1,7 Mio Erstattungsanträge in der Krankenversicherung (KV) im Jahr bearbeitet - plus rund 580.000 Anträge in der Pflegeversicherung (PV) als Auftragsgeschäft. Dabei spielen die Qualität und die Dauer der Bearbeitung eine wichtige Rolle. Die Bearbeitungsdauer in der KV war in den letzten Jahren teilweise erheblich zu lang. Die KVB wird besonders - neben Pensionären - von Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes in Anspruch genommen. Überlange Erstattungszeiten stoßen gerade dort auf Unverständnis. Im Interesse aller - allen voran im Interesse der Versicherten - gilt es, die Bearbeitungszeiten auf eine angemessene Zeitdauer zurückzuführen. Die Einigungsstelle hat schließlich im Juni 2015 entschieden, dass ein umfangreiches Maßnahmenpaket langfristig erträgliche Erstattungszeiten sichern soll. Sie hat in ihrer abschließenden Sitzung beschlossen, dass die Satzung der KVB geändert werden muss. Danach sollen Anträge auf Erstattung von Krankheitskosten innerhalb von 28 Kalendertagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeitet und das Geld angewiesen sein. Die Satzungsänderung ist zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber es damit allein nicht getan ist. Es bedarf eines größeren Maßnahmenpaketes, mit dem Prozessabläufe innerhalb der KVB neu aufgesetzt und optimiert werden. Dabei dürfen aber die Beschäftigten der KVB nicht die Leidtragenden sein. Auch hierauf werden wir als EVG unser Augenmerk richten.
Nach der Eröffnung und nach den Grußworten übergab Frau Müller das Wort an den Hauptgeschäftsführer der KVB, Eckard Steffin. Der Hauptgeschäftsführer ging ausführlich auf die aktuelle Situation der KVB ein. Die KVB gehöre zu den großen Krankenversorgern: 191.000 Mitglieder, zusammen mit den mitversicherten Angehörigen rund 300.000 Versicherte, 2,3 Mrd Euro Jahresumsatz und 7.800 Erstattungsanträge mit etwa 45.000 Rechnungen und Dokumenten täglich. Das Großprojekt des elektronischen Vorgangsbearbeitungssystems hat viele Änderungen mit sich gebracht und erfordert neue abgestimmte Prozesse. Auch die gesetzlichen Änderungen galt es, in das neue Verfahren einzuarbeiten, wodurch es an verschiedenen Stellen zu Engpässen gekommen ist. Es wird aber auch an einem Notfallplan für unvorhergesehene Ereignisse, wie Systemausfälle, gearbeitet, wobei auch auf einen externen Dienstleister zurückgegriffen wird. Außerdem wurden Maßnahmen zur Personalgewinnung eingeleitet, wo nach Möglichkeit bereits eingesetzte Dienstaushilfen auf freie Dienstposten übernommen werden.
Erstattungszeiten und Service
Zur Unterstützung für Arbeitsengpässe und Arbeitsspitzen setzt die KVB Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines externen Dienstleisters ein. Allerdings sieht auch der Hauptgeschäftsführer den zeitlich befristeten Einsatz von Externen als eine vorübergehende Maßnahme an. Auf Dauer gelte es, die organisatorische und personelle Struktur der KVB so zu gestalten, dass sie den zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist.
Die KVB will durch Qualitätssicherung sowie durch Optimierung weitere Verbesserungen erzielen.
Auch hinsichtlich der personellen Rahmenbedingungen, wie ansteigendes Durchschnittsalter und fehlendes Potential an qualifiziertem Personal, sind Maßnahmen eingeleitet worden, um die schwierigen anstehenden Aufgaben zu bewältigen.
Die Erreichbarkeit der KVB hat sich bereits in mancher Hinsicht verbessert. Die häufigsten telefonischen Anfragen der Versicherten erreichen die KVB zwischen 11:00 und 12:00 Uhr. Auch hierbei soll die Kommunikation weiter verbessert werden.
Geschäftsbericht 2014
Für den Berichtszeitraum gibt es folgende Details:
• Der Versichertenbestand der KVB lag bei rund 300.000 Versicherten und ist damit um rund 7.000 zum Vorjahr gesunken.
• Die KVB hat für ihre Versicherten Tarifausgaben in Höhe von rund 1,5 Mrd Euro aufgebracht.
• Diese wurden mit rund 1,7 Mio Erstattungsanträgen verarbeitet.
• Die KVB konnte - nach einem Fehlbetrag von 4,9 Mio Euro im Vorjahr - ein positives Ergebnis von ca. 7,8 Mio Euro erreichen, das den Rücklagen zugeführt wurde, wobei die Ausgaben rückläufig waren.
Die für die Leistungsausgaben der KVB erforderlichen Mittel setzen sich im Wesentlichen aus den Beiträgen der Mitglieder und dem Anteil des Dienstherrn zusammen, den dieser in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten und deren Angehörigen zu leisten hat. Unter Berücksichtigung der Ausgangsentwicklung und der vorhandenen Rücklagen kann der Beitragssatz von z. Z. 7,9 % (für Mitglieder mit mitversicherten Angehörigen) im Jahr 2016 unverändert bleiben. Davon unberührt bleibt jedoch die Anpassung nach der erfolgten gesetzlichen Erhöhung der Besoldung und Versorgung (+ 2,2% gem. Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015). Die monatlichen Beiträge werden demnach ab 1. Januar 2016 entsprechend angepasst, Beispiele: Beitragsgruppe 7 (mit mitversicherten Angehörigen) aktuell: 214,60 Euro, ab 2016: 219,30 Euro bzw. in der Beitragsgruppe 15 (mit mitversicherten Angehörigen) aktuell: 315,60 Euro, ab 2016: 322,50 Euro.
Für die Aufgaben der KVB wurden im Berichtszeitraum 2014 im Jahresschnitt 577 Personen, einschließlich der Mitarbeiter/Innen in den Regressgruppen und der Pflegeversicherung, eingesetzt. Bei den Beschäftigten der KVB handelt es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BEV. Das BEV ist nach § 14 der KVB-Satzung verpflichtet, der KVB zeitgerecht die notwendigen und geeigneten Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.
Der umfangreiche Geschäftsbericht 2014 der KVB wird in Kürze auch auf der website der KVB (www.kvb.bund.de) unter „Krankenversorgung“ / „Wir über uns“ eingestellt.