Leiharbeit und Werkverträge: Arbeitnehmer sind „schwer enttäuscht“ von der Bundesregierung - Betriebsräte brauchen durchsetzbare Rechte
Zum vorläufigen Scheitern des Gesetzentwurfes zu Leiharbeit und Werkverträgen erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, Klaus-Dieter Hommel:
Zum vorläufigen Scheitern des Gesetzentwurfes zu Leiharbeit und Werkverträgen erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, Klaus-Dieter Hommel:
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sind schwer enttäuscht von der Bundesregierung und insbesondere von der Union. Sie erleben tagtäglich, wie sich prekäre Arbeitsverhältnisse in den Betrieben ausbreiten und auch die Normalarbeitsverhältnisse unterwandert werden. Mit dem Scheitern des Gesetzesentwurfs haben die Bemühungen um eine faire Gestaltung der Arbeitswelt einen neuen Rückschlag erlitten. Dass jetzt nicht einmal die ohnehin schon verwässerten und abgeschwächten Vorschläge der Bundesarbeitsministerin umgesetzt werden sollen, ist blamabel für Deutschland.
Es sind aber nicht einzelne Parteien, es ist die Bundesregierung insgesamt, die die gesetzliche Regelung des Themas versprochen hat. Deshalb muss sie jetzt auch liefern. Wir fordern die Bundesarbeitsministerin auf, ihren Entwurf notfalls auch ohne weitere Abstimmung mit dem Koalitionspartner einzubringen. Insbesondere gegen den derzeitigen Missbrauch von Werkverträgen brauchen wir eine gesetzliche Regelung, die den Betriebsräten durchsetzbare Rechte gibt.