Lokführer DB AG: Wer EVG wählt, hat die Wahl!
Lokführerinnen und Lokführer, die EVG-Mitglied sind, können künftig auch wählen, wie sie ihr Entgelt ausgezahlt bekommen wollen. Das hat die EVG mit der Deutschen Bahn vereinbart - damit die Auszahlung besser zu den individuellen Bedürfnissen passt.
Lokführerinnen und Lokführer, die EVG-Mitglied sind, können künftig auch wählen, wie sie ihr Entgelt ausgezahlt bekommen wollen. Das hat die EVG mit der Deutschen Bahn vereinbart - damit die Auszahlung besser zu den individuellen Bedürfnissen passt.
Und so geht’s: Aus den Monatstabellenentgelten und der Jahressonderzahlung wird ein Jahrestabellenentgelt errechnet. Dies kann in drei Modellen ausgezahlt werden:
- 12er Modell: Das Jahrestabellenentgelt wird durch 12 geteilt und du bekommst jeden Monat dieselbe Summe ausgezahlt. Die ganze Jahressonderzahlung wird also „umgelegt“.
- 12,5er Modell: Die Jahressonderzahlung wird - wie bisher - zur Hälfte auf die Monatsentgelte umgelegt, die andere Hälfte bekommst du im November ausbezahlt.
- 13er Modell: Das Jahrestabellenentgelt wird durch 13 geteilt und in zwölf Teilbeträgen monatlich ausgezahlt. Im November werden 100 Prozent des Monatsbeitrags als jährliche Zuwendung gezahlt.
Unabhängig davon, welches Modell du wählst: Das Jahreseinkommen bleibt gleich. Auch steuerlich ändert sich nichts, weil Steuern in Deutschland auf das Jahreseinkommen bezogen werden. Und: Zulagen gehen natürlich immer extra!
Voraussetzung ist: Du musst deinem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass die EVG-Tarifverträge für dich angewendet werden sollen. Ein Musterschreiben hat die EVG entwickelt.