LRE 1-3 nun auch für Lokführer
BEV lenkt gegenüber der EVG ein!
Nach zähen Verhandlungen mit DB AG und BEV konnte endlich eine Regelung getroffen werden:
Zugewiesene Beamtinnen und Beamte, die unter den Geltungsbereich des LfTV und FGr-4 TV fallen, können die Leistungsprämien für Rufbereitschaftseinsätze (LRE 1 - LRE 3) als besondere Leistung systemisch mit den Lohnarten LRE 1 bis LRE 3 der Funktionsgruppenspezifischen Tarifen ausgezahlt bekommen.
Somit kann beim ersten Einsatz innerhalb des Rufbereitschaftszeitraums die LRE 1 in Höhe von 65,82 EUR, ab dem zweiten Einsatz (LRE 2) in Höhe von 43,07 EUR gezahlt werden. Können Arbeitsaufträge oder Nachfragen am selbst gewählten Aufenthaltsort erledigt werden, kann das Leistungsentgelt Rufbereitschaftseinsatz 3 (LRE 3) in Höhe von 24,66 EUR gezahlt werden.
Beamte in der EVG – gemeinsam beharrlich zum Erfolg!