Maskenpflicht: EVG in Hessen warnt vor Kehrtwende
Die EVG in Hessen warnt vor einer Kehrtwende bei der Durchsetzung der Maskenpflicht in SPNV und ÖPNV. Hintergrund ist, dass der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) die Unternehmen verpflichten will, von Maskenverweigerern ein Bußgeld von 50 Euro zu nehmen. „Die Entscheidung ist verantwortungslos und leichtsinnig“, sagt der Leiter der EVG-Geschäftsstelle in Kassel, Andreas Güth.
„Wir kennen inzwischen zu viele Zwischenfälle von Kolleginnen und Kollegen, die im Dienst bespuckt, geschlagen und bedroht werden“, so Güth weiter. „Die Beschäftigten setzen sich auch in der Krise täglich unterschiedlichster Gefahren aus und sollen nun letztendlich noch polizeiliche Aufgaben übernehmen.“ Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter hätten hierfür weder die passende Ausbildung noch könnten sie sich ausreichend schützen, um eine solche Rolle zu übernehmen. „Wir sollten den Kolleginnen und Kollegen dankbar sein, dass sie die Gesellschaft mit ihrem täglichen Engagement am Laufen halten. Wenn Sie dann aber auf Kosten ihrer Gesundheit zu Tätigkeiten genötigt werden, die nur der Exekutive zusteht, missbrauchen wir die Kolleginnen und Kollegen auf schamlose Art und Weise.“
Der Gewerkschafter wies auf die Entscheidung der Verkehrsminister von Bund und Ländern hin. Demnach ist die Durchsetzung der Maskenpflicht eine behördliche Aufgabe ist und nicht durch die Beschäftigten der Verkehrsunternehmen zu erbringen. Dies ist im September durch den „Runden Tisch“ im Bundesverkehrsministerium bekräftigt worden. „Dabei sollte es bleiben. Es gibt die Möglichkeit, im Rahmen von Ordnungspartnerschaften mit z.B. DB Sicherheit und der Polizei dies durchzusetzen. Diese Ordnungspartnerschaften sind eine geeignete Maßnahme, um zum einen dem Infektionsgeschehen und zum anderen die Sicherheit der Beschäftigten im Auge zu behalten."