Maskenpflicht in Verkehrsmitteln: Wer anordnet, muss auch durchsetzen
Deutschland in der Pandemie. Es gibt klare Vorgaben: Mitfahrt in Bussen und Bahnen nur mit gültigem Fahrschein und mit Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Aber: Viele Fahrgäste weigern sich, eine MNB zu tragen. Die Arbeitgeber versprechen, dass die Maskenpflicht durchgesetzt werden soll. Nur wie, sagen sie nicht.
Was nicht sein kann: Dass unsere Kolleg*innen in den Bussen und Zügen mit dieser zusätzlichen Aufgabe alleine gelassen werden. Schon aus Gründen des Selbstschutzes. Die Vorgaben kommen vom Bund und den Bundesländern. Sie (und die Aufgabenträger) müssen dann auch sagen, wie diese umgesetzt werden sollen. Auch die Verkehrsunternehmen können aber ihren Beitrag leisten. Vier Dinge brauchen wir jetzt mehr denn je:
- Mehr Präsenz der Bundespolizei in Zügen und an Bahnhöfen
- Doppelbesetzung der Züge im SPNV mit KiN bzw. Zugbegleiter*innen
- Informationsmaterialien, die unsere Kolleg*innen an Maskenverweigerer ausgeben können
- Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, die Übergriffe auf Beschäftigte der Verkehrsunternehmen konsequent verfolgen.
Wir hoffen natürlich auch auf die vielen vernünftigen Fahrgäste! Nur gemeinsam und solidarisch kommen wir durch die Corona-Krise!