Mütterrente: Neuregelungen schaffen mehr Rentengerechtigkeit
Neben der Rente ab 63 ist auch die Mütterrente ein Erfolg. Beide wurden mit dem sogenannten Rentenpaket der Bundesregierung am 01. Juli 2014 eingeführt. Nach den offiziellen Zahlen der Rentenversicherungsträger wurden per Stichtag 31.12.2014 insgesamt 9,52 Millionen Mütterrenten geleistet.
Neben der Rente ab 63 ist auch die Mütterrente ein Erfolg. Beide wurden mit dem sogenannten Rentenpaket der Bundesregierung am 01. Juli 2014 eingeführt. Nach den offiziellen Zahlen der Rentenversicherungsträger wurden per Stichtag 31.12.2014 insgesamt 9,52 Millionen Mütterrenten geleistet.
Die für die Sozial-, Familien- und Frauenpolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende, Regina Rusch-Ziemba, lobte die Einführung der Mütterrente, vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen, als „richtigen und wichtigen Schritt für mehr Rentengerechtigkeit“.
Sie begrüßte zudem, dass durch diese Gesetzgebung auch Frauen Rentenansprüche erlangten, die bislang keine Ansprüche geltend machen konnten. Ausweislich der Statistik profitierten allein bis zum 31.12.2014 insgesamt 64.341 Kolleginnen, die durch die verbesserte Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten nunmehr auch Anspruch auf die gesetzliche Altersrente haben.
Regina Rusch-Ziemba unterstrich: „Diese Maßnahmen für mehr Rentengerechtigkeit hätte es ohne die langjährigen Proteste der EVG und der anderen DGB Gewerkschaften gegen die bisherige Rentengesetzgebung nicht gegeben. Ich bin sehr froh darüber, dass wir dadurch erreicht haben, dass es vielen Frauen jetzt besser geht.“ Gleichzeitig kritisierte sie erneut die falsche Finanzierung der Mütterrente und forderte vom Gesetzgeber, diese zu ändern. „Die Kindererziehung ist keine Angelegenheit der Rentenkassen, sondern zählt zu den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben des Staates und muss daher aus Steuermitteln finanziert werden“, so Regina Rusch-Ziemba.