Mutterschutzgesetz reformiert
Die stellvertretende Vorsitzende der EVG, Regina Rusch-Ziemba, begrüßt die Reformierung des Mutterschutzgesetzes. Sie erklärt: „Das Mutterschutzgesetz muss für alle gelten“. Mit der Neufassung des Mutterschutzgesetzes werden erstmals auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen von den Regelungen erfasst. Nach über sechzig Jahren ist eine Novellierung dringend erforderlich, so Regina Rusch-Ziemba.
Die stellvertretende Vorsitzende der EVG, Regina Rusch-Ziemba, begrüßt die Reformierung des Mutterschutzgesetzes. Sie erklärt: „Das Mutterschutzgesetz muss für alle gelten“. Mit der Neufassung des Mutterschutzgesetzes werden erstmals auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen von den Regelungen erfasst. Nach über sechzig Jahren ist eine Novellierung dringend erforderlich, so Regina Rusch-Ziemba.
Schwangere und stillende Frauen müssen ihre Rechte geltend machen können, ohne dass sie irgendwelche Nachteile befürchten müssen. Die Realitäten im Arbeitsleben lassen sich nicht weg diskutieren. Dazu gehört, dass Schwangere und stillende Frauen Rechte erhalten, die sie dabei unterstützen, ihren Arbeitsalltag so zu gestalten, dass sie keine Unterbrechung in der Erwerbsbiografie befürchten müssen.
Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen sind nicht in das bundesgesetzliche Mutterschutzrecht einbezogen. Damit werden ohne Not Regelungen ermöglicht, die vom einheitlichen Schutzstatus abweichen.
Wir fordern die Bundesregierung daher auf, den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes zu erweitern oder analoge Regelungen in das Beamtenrecht mit aufzunehmen.
Zu begrüßen ist, dass die Arbeitgeber nun aufgefordert sind, den Arbeitsplatz schwangerer oder stillender Frauen so einzurichten, dass sich Schwangerschaft und Berufstätigkeit nicht von vornherein ausschließen.
Daher müssen sich gerade Eisenbahnbetriebe Gedanken darüber machen, wie sie in Zeiten der Beschäftigungsverbote im Fahrdienst Arbeitsplätze für Arbeitnehmerinnen im Betrieb gestalten können.