Nach Urteil gegen Landes-Paritätsgesetz: EVG mahnt weiterhin verfassungskonforme Lösungen an
Nach Thüringen hat nun auch der brandenburgische Verfassungsgerichtshof das Landes-Paritätsgesetz als nicht verfassungsgemäß bewertet.
„In Deutschland stellen Frauen aktuell mehr als die Hälfte der Gesamtbevölkerung. Die EVG ist nach wie vor der Meinung, dass es deshalb auch eine entsprechende gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an der politischen Partizipation braucht. Daher bedauern wir diese Entscheidung, glauben aber weiterhin, dass es verfassungsgemäße Regelungen hierfür geben kann“, bewertete der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert die Entscheidung.
Entsprechende, verfassungsgemäße Regelungen für Wahlen seien aus EVG-Sicht notwendig, da derzeit der Frauenanteil im Bundestag auf dem niedrigsten Wert seit 1994 gesunken ist und einzelne Fraktionen einen Frauenanteil aufweisen, wir er zuletzt vor der Wiedervereinigung unterboten wurde.
In den deutschen Landesparlamenten beträgt der Anteil aktuell zwischen 38,8% (Hamburg) und 21,8% (Sachsen-Anhalt), ist also weit von einer Parität entfernt.
„Nicht nur deswegen darf das Thema nach dieser Entscheidung nicht von der Tagesordnung verschwinden. Wir brauchen neue, verfassungskonforme Regelungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen. Alles andere entspricht weder dem Gleichstellungsgebot im Grundgesetz, noch ist es gerecht oder zukunftsfähig!“, so Burkert.