Nachwuchskräfte der DB AG: Klärung der Umsetzung für Wegezeitentschädigungen an Sonntagen
Nach § 21 Absatz 2 NachwuchskräfteTV in Verbindung mit § 44 Absatz 1 a BasisTV steht euch eine Entschädigung von 3,00 Euro für jede Reisestunde zu – an jedem Wochentag.
Bei der Umsetzung der Wegezeitentschädigung für Nachwuchskräfte gab es jedoch zuletzt Probleme, da aufgrund nicht erfolgter Erfassung durch den Arbeitgeber an Sonntagen keine Wegezeitentschädigung abgerechnet und gezahlt wurden.
Hier haben wir den Arbeitgeber aufgefordert, die euch zustehenden Wegezeitentschädigungen auszuzahlen und dringend die Prozesse zur Beantragung und Abrechnung nachzubessern.
Wir haben erreicht, dass ihr ab 1. Juli 2021 ein Korrekturformular zur Verfügung gestellt bekommt, um rückwirkend bis zum 1. Januar 2020 die Wegezeitentschädigung auch für Sonntage und gesetzliche Feiertage abrechnen zu können. Dieses Formular steht euch mindestens bis zum 31. Oktober 2021 zur Verfügung.
Ab dem 1. November 2021 soll dann eine Abrechnung der Wegezeitentschädigung für Auszubildende und Dual Studierende an arbeitsfreien Sonn- bzw. gesetzlichen Feiertagen regulär über die etablierten Reisekostenprozesse möglich sein.