NachwuchskräfteTV: Zum Anspruch auf FAE
Die EVG hat den NachwuchskräfteTV im Original mit seinen jetzigen Regelungen hart erkämpft. Darauf sind wir zu Recht stolz! Fakt ist: Falls Mitglieder anderer Organisationen im Einzelfall eine zusätzliche Leistung erhalten sollen, bekämen diese natürlich auch die Mitglieder der EVG. Denn die EVG hat mit dem Arbeitgeber die „Kollisionsfreiheit“ tariflicher Regelungen vereinbart.
Die EVG hat den NachwuchskräfteTV im Original mit seinen jetzigen Regelungen hart erkämpft. Darauf sind wir zu Recht stolz! Fakt ist: Falls Mitglieder anderer Organisationen im Einzelfall eine zusätzliche Leistung erhalten sollen, bekämen diese natürlich auch die Mitglieder der EVG. Denn die EVG hat mit dem Arbeitgeber die „Kollisionsfreiheit“ tariflicher Regelungen vereinbart.
Im Klartext: Wenn Zulagen wie die FAE von der DB gezahlt werden sollen, haben selbstverständlich auch EVG-Mitglieder den Anspruch darauf!
Und wir kämpfen für mehr: In den laufenden Verhandlungen zur weiteren Verbesserung des NachwuchskräfteTV wollen wir jetzt gemeinsam mit Euch u.a. einen Mietzuschuss und eine Mobilitätszulage erstreiten. Durch unseren Druck hat die DB bereits ein neues Angebot vorgelegt.
Die nächste Verhandlung findet am 21. Juni in Frankfurt am Main statt.