Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs: EVG begrüßt Gesetzesentwurf der Fachverbände
26 Fachverbände haben einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgelegt. Dieser soll Schwangere, die sich für einen Abbruch entscheiden, durch verbesserte Beratung und medizinische Versorgung unterstützen und schützen.
„Wir begrüßen diesen Impuls aus der Zivilgesellschaft, leider war seit der Empfehlung der Expert:innen-Kommission bei dem Thema aus der Koalition wenig zu hören“, so Nadja Houy, Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung.
Der Gesetzentwurf soll die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren in den Mittelpunkt rücken. Die Beendigung einer Schwangerschaft auf ihr Verlangen soll bis zum Ende der 22. Woche der Schwangerschaft rechtmäßig gestellt werden.
Außerdem soll ein Rechtsanspruch auf Beratung und Versorgung im „Schwangerschaftskonfliktgesetz“ verankert werden. Darin enthalten ist auch der Anspruch auf Sprachmittlung bei der Beratung und die Verpflichtung von Ärzt:innen und Fachkräften auf professionelle Beratungsangebote hinzuweisen. Zum Schutz Schwangerer soll darüber hinaus im Strafrecht die Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch, der Abbruch gegen den Willen und auch die Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs neu geregelt werden.
„Die Vorschläge entsprechen der EVG-Beschlusslage, daher würden wir es begrüßen, wenn der Entwurf von demokratischen Parteien diskutiert, würde“, so Houy.