Noch ist Zeit! Bis 28. Februar den Startbonus beim Wo-Mo-Fonds beantragen!
Du warst am 31.12.2021 EVG-Mitglied und hast noch keine Zuschüsse beantragt? Dann verliere keine Zeit: Du kannst noch bis zum 28.02.2022 eine der beiden Leistungen UND den Startbonus beantragen. Dafür hast du per Brief einen Startcode von uns bekommen.
Brief verloren oder nicht angekommen? Dann wende dich an deine EVG-Geschäftsstelle.
- Du bist nach dem 01.01.2022 in die EVG eingetreten?
Dann sei herzlich willkommen bei uns. Du kannst in diesem Jahr erstmals Leistungen aus dem Wo-Mo-Fonds beantragen. Deine EVG-Geschäftsstelle unterstützt dich dabei.
- Du willst wissen, wie es weitergeht?
Noch im Frühjahr wird über neue Leistungen entschieden. Informiere dich hierzu regelmäßig auf den Webseiten der EVG oder des Fonds selbst.
Mehr Infos findest du hier: www.womofonds.de
Werde jetzt EVG-Mitglied und sichere dir attraktive Leistungen!