Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes: EVG sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf
Bei der öffentlichen Anhörung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVGT) fordert die EVG Hessen Nachbesserungen im Bereich SPNV und ÖPNV, da wichtige Aspekte nicht berücksichtigt wurden.
„Wer dem anhaltenden Personal- und Fachkräftemangel entgegenwirken will und die Qualität der Leistungserbringung in SPNV und ÖPNV verbessern möchte, muss mehr bieten als das, was in der aktuellen Version des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vorgesehen ist“, so Alexander Beichel, Leiter der EVG-Geschäftstelle in Frankfurt. Beichel sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Novellierung des hessischen Gesetzes, das die Einhaltung von Tarifverträgen und die Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe regeln soll.
So würden beispielsweise Auszubildende in der Neufassung des Gesetzes grundsätzlich ausgeschlossen; ebenso seien keinerlei Kontrollmechanismen im Gesetz enthalten. Der Ausschreibungswettbewerb solle nicht zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen und damit auf Kosten der Attraktivität der Beschäftigung im SPNV/ÖPNV erfolgen, so Beichel: „Wir brauchen klare Regelungen im neuen Gesetz, die die Belange der Personen berücksichtigten, die tagtäglich abertausende Reisende und Pendelnde sicher befördern.“
Beichel sieht weiter gesetzlichen Regelungsbedarf für den Fall eines Betreiberwechsels, um einen verpflichtend sozial geschützten Personalübergang zu gewährleisten. Sicherheitsleistungen in den Zügen müssten außerdem durch entsprechendes Personal bereits in der Ausschreibung festgelegt werden.
Seit dem 1. September 2015 gilt in Hessen erstmals ein Tariftreuegesetz für öffentliche Auftraggeber, zum Beispiel bei Ausschreibungen für den öffentlichen Nahverkehr. Die EVG sich setzt dabei für die Interessen der Beschäftigten im ÖPNV und SPNV ein.