Nürnberger S-Bahn: Kammer kassiert Vergabe an NEX
Die Vergabekammer Südbayern hat die Vergabe des Nürnberger S-Bahn-Netzes an National Express (NEX) kassiert. Presseberichten zufolge wurde NEX wegen „gravierender Mängel“ vollständig von dem Verfahren ausgeschlossen. Der Vorgang zeigt, wie wichtig die EVG-Forderung nach einem einheitlichen sozialen Vergaberecht ist. Die BEG hatte im Februar den Betrieb der Nürnberger S-Bahn ab 2018 an NEX vergeben. Daran hatte es heftige Kritik gegeben. Die EVG kritisierte, dass ein solch umfangreicher Verkehrsvertrag an ein Unternehmen ohne Beschäftigte und ohne Tarifverträge gehen sollte.
Die Vergabekammer Südbayern hat die Vergabe des Nürnberger S-Bahn-Netzes an National Express (NEX) kassiert. Presseberichten zufolge wurde NEX wegen „gravierender Mängel“ vollständig von dem Verfahren ausgeschlossen. Der Vorgang zeigt, wie wichtig die EVG-Forderung nach einem einheitlichen sozialen Vergaberecht ist.
Die BEG hatte im Februar den Betrieb der Nürnberger S-Bahn ab 2018 an NEX vergeben. Daran hatte es heftige Kritik gegeben. Die EVG kritisierte, dass ein solch umfangreicher Verkehrsvertrag an ein Unternehmen ohne Beschäftigte und ohne Tarifverträge gehen sollte. Lokalpolitiker befürchteten, dass das Unternehmen das komplexe S-Bahn-Netz im Ballungsraum nicht in den Griff bekommen könnte. NEX hat bisher keinerlei Erfahrungen mit SPNV in Deutschland.
Die jetzige Entscheidung der Vergabekammer ist eine schallende Ohrfeige für die Bayerische Eisenbahn-Gesellschaft (BEG). Denn ausschlaggebend für deren Vergabe war offenbar nur der Preis: NEX lag 200 Millionen Euro unter dem Angebot von DB Regio. Der Vorgang zeigt, dass der Preis alleine kein taugliches Vergabekriterium ist. Ein Unternehmen muss auch in der Lage sein, mit guten Mitarbeitern gute Leistungen zu erbringen. Die EVG fordert für Bayern ein Tariftreuegesetz.
Wir fordern aber auch die Bundesregierung auf, in ihrer Novelle des Vergaberechtes deutliche Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verankern. Notwendig sind klare Regeln zum Personalübergang bei Betreiberwechsel. Neue Betreiber müssen verpflichtet werden, die Beschäftigten zu übernehmen - ohne Verluste bei Einkommen, Arbeitszeit und sonstigen Ansprüchen.
Eine ausführliche Begründung ihrer Entscheidung wird die Vergabekammer Südbayern in 14 Tagen veröffentlichen.