Ökologische Verkehrswende: EVG fordert Nahverkehrsreform und ÖPNV-Gipfel
Anlässlich der Beschlüsse der Sonder-Verkehrsministerkonferenz erneuert die EVG ihre Forderung nach Reformen der ÖPNV-Finanzierung. Die Verkehrsminister hatten in dieser Woche u.a. eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 750 Millionen Euro pro Jahr gefordert. Auch soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe grundsätzliche Vorschläge für die zukünftige Finanzierungsstruktur des ÖPNV zu erarbeiten. Das reicht der EVG nicht: Wir verlangen eine breite gesellschaftliche Beteiligung an diesem Prozess.
Der Bundes-Verkehrsminister ist gefordert, aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen echten Nahverkehrsgipfelprozess unter Beteilungen von Bund, Ländern, Kommunen, Verkehrs- und Umweltverbänden sowie den Sozialpartnern zu entwickeln.
Die EVG sieht es als dringende Aufgabe des neuen Bundes-Verkehrsministers an, die gemeinsame Nahverkehrsfinanzierung zu reformieren, um einen attraktiven, leistungsfähigen und klimagerechten Nahverkehr zu realisieren. Nur so können die Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030 und somit auch die Klimaziele erreicht werden, wie dies auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Die ökologische Verkehrswende kann nur mit einem starken Nahverkehr gelingen. Dafür brauchen wir erheblich mehr finanzielle Mittel, die dann auch effektiver verwendet werden müssen als dies heute der Fall ist. Alle Gelder - ob vom Bund, den Länder oder den Kommunen - müssen effektiv für einen SPNV und ÖPNV eingesetzt werden, der gute Bedingungen für Beschäftigte und Fahrgäste liefert.
Als Gewerkschaft haben wir insbesondere die Arbeits- und Sozialbedingungen im Blick. Dazu gehören endlich einheitliche und gute Mindeststandards bei den Ausschreibungsbedingungen, damit der Wettbewerb nicht weiter auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Es braucht dringend flächendeckende, zeitgemäße Vergabe- und Tariftreuregelungen, wie sie kürzlich im Saarland eingeführt wurden, die beispielsweise Betriebsübergänge bei Betreiberwechseln verbindlich regeln. Hier gibt es große Defizite, die durch bundesgesetzliche Vorgaben verbessert werden können, wie dies ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigt ist.
Wichtig ist auch, dass Anzahl und Struktur der Aufgabenträger reformiert wird. Denn bundesweit gibt es derzeit 27 Aufgabenträger, die die Bestellung des SPNV vornehmen. Das heißt leider auch, dass es 27 verschiedene SPNV-Philosophien gibt. Die Folge ist ein Flickenteppich unterschiedlicher Ausschreibungskonzepte mit negativen Folgen für Reisende und Beschäftigte. Den Kundinnen und Kunden werden zusätzlich komplizierte Tarifsysteme und unterschiedliche Vertriebswege zugemutet. Fahrpläne werden unzureichend koordiniert und Reiseketten unterbrochen. Auch hierdurch werden die Gelder dadurch letztendlich nicht so effektiv eingesetzt, wie es möglich wäre.
Im „ÖPNV-Verkehrswende-Bündnis“ setzt sich die EVG zusammen mit ver.di, VCD, BUND, den Naturfreunden, attac und Changing Cities für die rasche Einberufung eines „Nahverkehrs-Gipfels“ ein. Dort muss mit allen relevanten Akteuren eine sozial-ökologische Mobilitätswende eingeleitet werden.