Ortsverband Stendal: Treffen des Seniorenkreises
Am vergangenen Mittwoch hatte die Seniorengruppe des Ortsverbandes Stendal zu einem Seniorennachmittag im Bahnhofshotel in Stendal eingeladen. Bei Kaffee und Kuchen gab es einen regen Austausch zu den aktuellen gewerkschaftlichen Themen und Themen des Alltags.
Als Gast war EVG-Gewerkschaftssekretärin Inka Wunderling dabei. Sie informierte über den aktuellen Stand der Tarifrunde 2023, den Aktionen, über die durchgeführten und die Hintergründe des zuletzt abgesagten Warnstreiks. Ein Dank ging an die Senioren und Seniorinnen, die ihre Bereitschaft erklärt hatten, an der Kundgebung in Halle teilzunehmen.
Weiteres Thema war der von uns für die ehemaligen Reichsbahner*innen geforderte „Gerechtigkeitsfonds“. In den vergangenen 32 Jahren wurden bereits große Anstrengungen unternommen, um die unterschiedlichen Lebensverhältnisse in West- und Ostdeutschland anzugleichen. Dennoch ist es der Bundesregierung bis heute nicht gelungen, eine akzeptable Entschädigungslösung für die ehemaligen Reichsbahner*innen zu präsentieren.
Immer noch wird ihnen ihre rechtmäßig erworbene Leistung aus der Altersversorgung Deutsche Reichsbahn (AVDR) durch eine Fehlentscheidung der Politik bei der Rentenüberleitung 1991 vorenthalten. Die EVG und ihre Vorgängerorganisationen haben seitdem mit allen politischen und juristischen Mitteln gegen dieses Unrecht gekämpft. Nur durch diesen anhaltenden Druck ist der jetzige Härtefallfonds zustande gekommen.
Die Bundesregierung hatte am 18.11. 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung“ den sogenannten „Härtefallfonds“, geschaffen. Dieser soll entstandene Nachteile für DDR-Rentner*innen, die bei der Ost-West-Rentenüberleitung nicht berücksichtigt wurden, abmildern.
Der von der Bundesregierung aufgelegte Härtefallfonds ist nicht das, was wir für unsere bereits in die Rente gegangenen Kolleginnen und Kollegen gefordert haben und weiterhin noch fordern. Mit diesem Fonds sollen lediglich Einmalzahlungen für einen sehr begrenzten Personenkreis ausgezahlt werden. Das ist weit entfernt von dem von uns geforderten Gerechtigkeitsfonds. Aus dem Fonds können Betroffene jetzt eine einmalige Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro bekommen. Die Summe würde sich verdoppeln, wenn die Bundesländer dem Fonds beitreten würden.
Anspruchsberechtigt ist nur, wer
- mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn gearbeitet hat,
- am 1. Januar 1992 das 40. Lebensjahr vollendet hatte und
- eine Rente auf dem Niveau der Grundsicherung bezieht (830 Euro Rentenzahlbetrag am Stichtag 1.1.2021).
Unsere Forderung nach einem Gerechtigkeitsfonds ist deshalb nicht vom Tisch. Sie ist vom Gewerkschaftstag beschlossen worden und bleibt unser politischer Auftrag.
Es ist beschämend, dass die Mehrzahl der Bundesländer bisher dem Fonds ferngeblieben ist. Daher werden wir den Druck auf die Länder weiterhin hochhalten. Sich an der Entschädigung zu beteiligen, gebietet allein schon der Respekt vor den früheren Reichsbahner*innen und auch vor den Angehörigen der anderen Berufsgruppen.