Personenseilschwebebahnen (SBT): Absicherung in Tarifrunde 2020 durchgesetzt
Für unsere Mitglieder bei den vom Tourismus abhängigen und durch die Corona‐Pandemie wirtschaftlich stark belasteten Personenseilschwebe‐ bahnen konnten wir als EVG einen Teilabschluss bis Ende April durchsetzen, der vor allem Wert auf die finanzielle Absicherung der Kolleginnen und Kollegen legt:
- Eine Corona‐Beihilfe von 200 Euro netto pro Arbeitnehmer, zahlbar im Dezember 2020
- Zuschuss zum Kurzarbeitergeld in Höhe von 10 Prozent, das bedeutet eine Aufstockung auf 70 bzw. 77 Prozent des Nettolohnes durch den Arbeitgeber (bessere Regelungen bleiben bestehen) für die Laufzeit
Im Frühjahr werden wir die Lage neu bewerten und über unsere Forderungen zur Tarifrunde, wie u. a. das EVG‐Wahlmodell oder den Beitritt zum Fonds soziale Sicherung, verhandeln.
Die Verhandlungen werden Anfang Mai 2021 fortgesetzt.
Gemeinschaft leben, gemeinsam mehr erreichen!