Pflege: neue Regelungen treten in Kraft
Das „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“, das sogenannte PUEG, wurde im Mai im Bundestag beschlossen und im Juni vom Bundesrat verabschiedet. Einige Teile der Pflegereform wurden bereits zum 1. Juli 2023 wirksam, so die Beitragssenkung für Eltern mit mehr als einem Kind.
Die Bundesregierung setzt damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, wonach Eltern mit mehreren Kindern bei den Pflege-Beitragssätze entlastet werden müssen.
Was heißt das?
Der allgemeine Beitragssatz steigt zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent. Der Kinderlosenzuschlag erhöht sich um 0,6 Prozent, der Beitragssatz liegt somit bei vier Prozent.
Eltern mit einem Kind zahlen den normalen Beitrag (3,4 Prozent). Vom 2. Kind an wird er um je 0,25 Beitragssatzpunkte verringert. Mit zwei Kindern beträgt der Beitrag also 3,15 Prozent, mit drei Kindern 2,90 Prozent, mit vier Kindern 2,65 Prozent, mit fünf Kindern 2,4 Prozent.
Weitere Kinder verringern den Beitrag nicht. Die Abschläge gelten nur so lange alle zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind.
Viele Senior:innen profitieren nicht von den Entlastungen, ihr Beitrag steigt auf 4 Prozent. Und Rentner:innen bezahlen den vollen Pflegebeitrag, wohin gegen bei Beschäftigten beim Beitragssatz der Arbeitgeberanteil abzuziehen ist, der nunmehr, unabhängig von der Kinderzahl, bei 1,7 Prozent liegt.
Das Schaubild der Deutschen Rentenversicherung „Beitragssätze in der Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023“ stellt übersichtlich die neuen Beitragssätze und Regelungen dar.