Planung und Verteilung Arbeitszeit: EVG und Betriebsräte werden Verschlechterungen verhindern!
In der Tarifrunde 2018 hat der AGV MOVE/ die DB AG mit der EVG und der GDL jeweils abweichende Tarifregelungen vereinbart. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Arbeitszeit.
Nach wie vor sind die Arbeitgeber aber nicht bereit, für die Mitglieder der EVG ausschließlich unsere Tarifregelungen anzuwenden. Gibt es bis Ende März keine Klärung durch den Vorstand der DB AG, werden entsprechende Maßnahmen folgen!
Hintergrund: Am Donnerstag fand dazu in Berlin ein Gespräch mit der DB AG und dem AGV MOVE statt. Dabei wurden unterschiedliche Positionen und Rechtsauffassungen ausgetauscht, aber auch weitere Schritte vereinbart:
- Die Arbeitgeberseite erklärt ihre Bereitschaft, die vereinbarte Regelungsabrede einzuhalten und umzusetzen. Diese Erklärung haben in den vergangenen Tagen bereits eine Reihe von Betriebsräten als Antwort auf ihre Anfragen von ihren zuständigen Personalverantwortlichen ebenfalls erhalten.
- Über die Art und Weise der konkreten Umsetzung dieser Zusagen - unter den Bedingungen unterschiedlicher Tarifregelungen (Tarifpluralität) - besteht seitens der DB AG allerdings noch keine Klarheit.
- Wir erwarten dazu konkrete Aussagen bis Ende März 2019.
- Die weiteren Schritte werden wir dann in den bereits vereinbarten Workshops am 26./27. März und im April mit den Betriebsräten der EVG beraten und vereinbaren.
Durch die bisherige Umsetzung werden unsere Mitglieder in den Bereichen Regio, Fernverkehr und Cargo - insbesondere bei der Planung der Arbeitszeit - benachteiligt. Mit Verweis auf Vereinbarungen mit der GDL werden sinnvolle betriebliche Regelungen durch die Arbeitgeber abgelehnt und somit zusätzlich gegen die Bestimmungen des DemografieTV § 11 verstoßen.