Projekt „Kompass“: Beschäftigte haben ein Recht auf Klarheit!
Die Betriebsräte von DB Vertrieb und DB Dialog laden für Anfang November bundesweit zu drei zentralen Betriebsversammlungen ein. Dort werden sie vom Arbeitgeber Klarheit über das Projekt Kompass verlangen. Die EVG empfiehlt den Beschäftigten, an diesen Betriebsversammlungen teilzunehmen.
Mit „Kompass“ will die Geschäftsführung von DB Vertrieb den Vertrieb insgesamt neu ausrichten. So sollen die Reisezentren in die Säulen „Fernverkehr“ und „Regionalverkehr“ aufgespalten werden. Aber was bedeutet das für die Beschäftigten und ihre Arbeitsplätze? Darüber schweigt das Management sich aus. Ein untragbarer Zustand!
Die Cash Center sind bereits zum Verkauf ausgeschrieben, 320 Arbeitsplätze sind bedroht. Folgt jetzt weiterer Stellenabbau in den Reisezentren? Das nehmen wir nicht hin! Und wie geht es mit DB Dialog und den „Reisebüros im Bahnhof“ weiter? Auch darüber verlangen wir Klarheit!
Arbeitgeber entdecken den Kunden – wir haben ihn schon lange entdeckt!
In einzelnen Betrieben versuchen die Arbeitgeber, die Beschäftigten unter Druck zu setzen und vom Besuch der Betriebsversammlungen abzuhalten. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Reisezentren an diesen Tagen geschlossen bleiben. Man müsse doch „für die Kunden da sein“.
Sieh einer an! Immer und immer wieder haben die Kolleginnen und Kollegen auf die zum Teil unhaltbaren Zustände in den Reisezentren hingewiesen: überlange Warteschlangen und Wartezeiten! Schon längst hätten die Arbeitgeber mit entsprechender Personalausstattung Abhilfe schaffen können! Da musste man scheinbar nicht „für den Kunden da sein“.
Gerade weil die Beschäftigten den Kunden auch in Zukunft eine gute Dienstleistung bieten wollen, haben sie ein Recht darauf zu erfahren, wo der Arbeitgeber mit seinem „Kompass“ hin will.
Die Teilnahme an einer Betriebsversammlung ist das gute Recht der Beschäftigten und wird durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt!