RAB (Bereich Bus) und RBS: Wir haben das EVG-Wahlmodell erweitert Nutze jetzt Deine Wahlmöglichkeiten!
Zum 1. Januar 2022 wird das innovative EVG-Wahlmodell um eine weitere Wahlmöglichkeit erweitert. Das haben wir für dich mit der DB AG vereinbaren können – im Rahmen des Tarifabschlusses zum „Bündnis für unsere Bahn“.
Damit hast du erneut die Möglichkeit, aus verschiedenen Wahlmöglichkeiten die für dich passende auszuwählen. Dazu hat dir die DB AG einen Fragebogengeschickt. Bis 15.07.2021 kannst du dich noch entscheiden.
Aktuell kannst du entscheiden, ob du deine bisherige Wahlmöglichkeit in Höhe von 2,6 % neu treffen willst oder alles belässt, wie es ist.
Und zusätzlich kannst du jetzt entscheiden, ob du weiterhin dein Entgelt beziehen oder weitere 2,6 % eintauschen möchtest: in 6 Tage zusätzlichen Erholungsurlaub
oder eine Stunde Arbeitszeitverkürzung. Diese Möglichkeit ist aus dem Bündnisabschluss neu hinzugekommen. Deine Entscheidung wird in zwei Schritten umgesetzt: Zum 01.01.2022 erhältst du die ersten 3Tage zusätzlichen Erholungsurlaub bzw. die erste halbe Stunde Arbeitszeitverkürzung. Ab 01.01.2023 wird der zusätzliche Erholungsurlaub auf 6 Tage und die Arbeitszeitverkürzung auf eine Stunde aufgestockt. Wenn du dich stattdessen entschieden hast, dein bisheriges Entgelt zu behalten, bleibt für dich alles wie bisher.
Gemeinsam haben wir unsere Tarifpolitik in den vergangenen Jahren immer wieder weiterentwickelt. Das erfolgreiche EVG-Wahlmodell ist nur ein Beispiel dafür.