Rabattfreibetrag auf Fahrvergünstigungen
Alle der DB zugewiesenen aktiven Beamtinnen und Beamten erhalten ab 01.01.2024 rückwirkend einen Rabattfreibetrag in Höhe von jährlich 1.080 € auf Fahrvergünstigungen.
- Entscheidung des Betriebsstättenfinanzamts Frankfurt/M (zuständig für das BEV)
- Auslegung des § 8 (3) Einkommensteuerrecht
- Ist als Besitzstand im DB Gründungsgesetz geregelt
Versteuerung:
Nur Beträge über 1.080 € werden versteuert. Z.B. bei 1.085 € sind 5 € steuerpflichtig und nicht die gesamte Summe.
In den Rabattfreibetrag von 1.080 € fließen unter anderem ein:
- TagesTicket M Fern F (1. und 2. Klasse)
- TagesTicket M Fern mit Zuzahlung (1. und 2. Klasse)
- Netz Card First
- Schülerticket
- Auslandsfreifahrten
Es fließen nicht mit ein: Regio Tickets M 50 H/R