Rabattfreibetrag auf Fahrvergünstigungen

Alle der DB zugewiesenen aktiven Beamtinnen und Beamten erhalten ab 01.01.2024 rückwirkend einen Rabattfreibetrag in Höhe von jährlich 1.080 € auf Fahrvergünstigungen.

  • Entscheidung des Betriebsstättenfinanzamts Frankfurt/M (zuständig für das BEV)
  • Auslegung des § 8 (3) Einkommensteuerrecht
  • Ist als Besitzstand im DB Gründungsgesetz geregelt

Versteuerung:

Nur Beträge über 1.080 € werden versteuert. Z.B. bei 1.085 € sind 5 € steuerpflichtig und nicht die gesamte Summe.

In den Rabattfreibetrag von 1.080 € fließen unter anderem ein: 

  • TagesTicket M Fern F (1. und 2. Klasse) 
  • TagesTicket M Fern mit Zuzahlung (1. und 2. Klasse) 
  • Netz Card First
  • Schülerticket 
  • Auslandsfreifahrten

Es fließen nicht mit ein: Regio Tickets M 50 H/R