Reform des Schwangerschaftsabbruchs scheitert schon im Rechtsausschuss

Am Montag wurde der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Rechtsausschuss gestoppt.

Der Gesetzentwurf sollte endlich die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren in den Mittelpunkt rücken. Die Beendigung einer Schwangerschaft auf ihr Verlangen sollte bis zum Ende der 22. Woche der Schwangerschaft rechtmäßig gestellt werden können.

Außerdem war vorgesehen, einen Rechtsanspruch auf Beratung und Versorgung im „Schwangerschaftskonfliktgesetz“ zu verankern. Darin enthalten wäre auch der Anspruch auf Übersetzung (bei Bedarf) bei der Beratung und die Verpflichtung von Ärzt:innen und Fachkräften auf professionelle Beratungsangebote hinzuweisen gewesen. Zum Schutz Schwangerer hätte darüber hinaus im Strafrecht die Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch, der Abbruch gegen den Willen und auch die Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs neu geregelt werden sollen.

„Die Vorschläge entsprachen unserer Beschlusslage. Wir bedauern sehr, dass jetzt nicht einmal im Bundestag darüber abgestimmt wurde. Hier wurde eine wichtige Chance, Frauen die Freiheit der eigenen Entscheidung zurückzugeben, vertan“, kritisiert die Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung, Nadja Houy, das vorzeitige Aus der Reform.

Die EVG wird sich weiterhin für eine generelle Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten zwölf Wochen einsetzen (wie von der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin” empfohlen) und klar die Parteien kritisieren, die hier eine sinnlose Verschärfung der Gesetze fordern.

„Weder aus Wissenschaft noch Statistiken lässt sich ableiten, dass die Gesetzgebung Einfluss auf die Häufigkeit der Abtreibungen hat, wohl aber auf die damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren für Frauen“, so Houy.