Regulierungsgesetz muss nachgebessert werden
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft fordert eine Nachbesserung des vorliegenden Entwurfs eines Regulierungsgesetzes. Insbesondere die geplante Anreizregulierung würde den Verkehrsträger Schiene weiter schwächen, so die EVG in einer Stellungnahme für den Bundestag. Mit dem Regulierungsgesetz sollen Vorgaben der EU-Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft fordert eine Nachbesserung des vorliegenden Entwurfs eines Regulierungsgesetzes. Insbesondere die geplante Anreizregulierung würde den Verkehrsträger Schiene weiter schwächen, so die EVG in einer Stellungnahme für den Bundestag.
Mit dem Regulierungsgesetz sollen Vorgaben der EU-Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums in deutsches Recht umgesetzt werden. Unter anderem sollen der Zugang zu Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen sowie die Berechnung der Trassengebühren geregelt werden. Mit der sog. Anreizregulierung sollen den Infrastrukturbetreibern Obergrenzen für die Trassengebühren gesetzt werden; Vorgaben für Produktivitätsverbesserungen im Bereich der Schienenwege sollen dazu führen, dass die Trassengebühren tendenziell sinken.
Mit der konkreten Ausgestaltung einzelner Regulierungsthemen schieße der deutsche Gesetzentwurf über das, was für die Schienen-Infrastrukturunternehmen mach- und leistbar ist, hinaus, so die EVG. Ein weiterer Schwachpunkt ist, dass sich das Gesetz nur auf die Schiene bezieht und die bestehenden Wettbewerbsnachteile der Schiene nicht beseitigt.