Renten-Doppelbesteuerung: Bundesfinanzhof macht wegweisende Vorgaben - Politik muss jetzt handeln!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am Montag erstmals genaue Vorgaben gemacht, wie eine etwaige doppelte Besteuerung von Renten zu ermitteln ist. „Die beiden BFH-Urteile sind wegweisend und im Sinne der Forderungen der EVG. Wir fordern gemeinsam mit dem DGB schon lange von der Politik, dafür zu sorgen, dass eine Doppelbesteuerung von Renten ausgeschlossen wird“, erklärt der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.
Laut BFH-Urteil darf lediglich der originäre Rentenfreibetrag, der laut Gesetz für künftige Rentner*innen jedes Jahr geringer ausfällt und für Neurentner*innen ab 2040 gänzlich entfällt, von der Finanzverwaltung als steuerfreier Rentenbezug gewertet werden. Alle anderen Beträge, die bislang mit eingerechnet werden, wie insbesondere der Grundfreibetrag, der das steuerliche Existenzminimum sichern soll, können nicht nochmals herangezogen werden, um eine doppelte Besteuerung von Renten rechnerisch zu vermeiden. „Genau das haben wir von der Politik seit langem gefordert“, so EVG-Vize Martin Burkert weiter.
„Die Politik, die das Thema jahrelang nicht angepackt hatte, muss jetzt endlich im Sinne der heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner handeln“, fordert Burkert. „Die mehr als 140.000 Klagen gegen eine mögliche Doppelbesteuerung zeigen den großen Handlungsbedarf, der mit jedem Tag zunimmt. Der Übergang zur vollen nachgelagerten Besteuerung der Renten muss gesetzlich deutlich über das Jahr 2040 hinaus gestreckt werden. Die notwendige Umsetzung der Urteile muss so schnell wie möglich erfolgen – denn viele betroffene Seniorinnen und Senioren warten seit Jahren auf eine gerechte Behandlung durch die Finanzverwaltung."