Renten steigen zum 1. Juli 2015
Für Rentnerinnen und Rentner wird es zur Jahresmitte eine deutliche Anhebung ihrer Bezüge geben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat informiert, dass die Renten im Osten Deutschlands um 2,5 Prozent und im Westen um 2,1 Prozent steigen. Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,08 Prozent in den alten Ländern und 2,50 Prozent in den neuen Ländern.
Für Rentnerinnen und Rentner wird es zur Jahresmitte eine deutliche Anhebung ihrer Bezüge geben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat informiert, dass die Renten im Osten Deutschlands um 2,5 Prozent und im Westen um 2,1 Prozent steigen.
Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,08 Prozent in den alten Ländern und 2,50 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
Auf Basis der vorliegenden Daten ergibt sich damit eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 28,61 Euro auf 29,21 Euro bzw. eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 26,39 Euro auf 27,05 Euro. Das Bundeskabinett muss dieser Rentenanpassung noch zustimmen.
Die stellvertretende Vorsitzende der EVG, Kollegin Regina Rusch-Ziemba, zeigt sich zufrieden darüber, dass die geplante Rentensteigerung über der Prognose der Rentenversicherer liege, kritisiert jedoch den Fortbestand zweier unterschiedlicher Rentensysteme in Ost und West. Die Bundesregierung habe aber zugesichert, dass noch in dieser Legislaturperiode die Rentenangleichung Ost und West abschließend geregelt werden soll. Die EVG wird diese Initiative aktiv unterstützen, so Rusch-Ziemba wörtlich.