Rentenpaket I im Bundestag: Langjährige EVG-Forderung wird umgesetzt
Mit ihrem ersten Rentenpaket, das am Morgen im Deutschen Bundestag von Sozialminister Hubertus Heil eingebracht wurde, will die Ampel-Koalition drei rentenpolitische Maßnahmen umsetzen: Die Rentenerhöhung um 5,35 Prozent (West) bzw. 6,12 Prozent (Ost) zum 1. Juli 2022, spürbare Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten - aber auch die Wiedereinsetzung des sogenannten Nachholfaktors.
„Dass die Renten zum 1. Juli 2022 so deutlich steigen, ist kein Geschenk der Regierung an die Rentner:innen. Die Renten steigen wegen der Lohnentwicklung dank guter Tarifabschlüsse und Corona-Prämien sowie dem in der Krise - auf Druck der Gewerkschaften - ausgeweiteten Kurzarbeitergeld“, erklärt der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.
Die im Rentenpaket I vorgesehenen Erhöhungen der Renten von Erwerbsgeminderten, die bereits vor 2019 Erwerbsminderungsrenten bezogen haben, um bis zu 7,5 Prozent, begrüßt die EVG als wichtigen Schritt für mehr Rentengerechtigkeit. „Wir haben schon lange eingefordert, dass die Bestandsrentner:innen auch von den 2014 und 2018 erfolgten Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente profitieren müssen. Mit der Union in der Regierung war das nicht möglich - gut, dass die SPD-geführte Koalition das jetzt anpackt“, so Martin Burkert.
Kritisch blickt EVG-Vize Burkert auf die Wiedereinsetzung des sogenannten Nachholfaktors bei der Rentenanpassung: „Die Renten müssen wie die Löhne steigen. Das kommt auch künftigen Rentenbeziehenden zugute. Der Nachholfaktor führt dazu, dass die Renten in den kommenden Jahren den Löhnen hinterherhinken werden. Das lehnen wir nach wie vor ab.“
Auf dem gerade zu Ende gegangenen 22. Ordentlichen Bundeskongress des DGB haben die acht DGB-Gewerkschaften einen richtungsweisenden Leitantrag zur Sozialpolitik beschlossen. Darin stellen wir gemeinsam klar: „Staatliche Sozialpolitik muss im Alter und bei Erwerbsminderung ein Leben in Würde ermöglichen, indem sie über ein verlässliches Versorgungsniveau gute Renten garantiert und hinreichend solidarischen Ausgleich schafft.“ Dazu muss die Politik vor allem das Rentenniveau dauerhaft stabilisieren und perspektivisch wieder erhöhen - aus EVG-Sicht auf mindestens 50 Prozent.