„Respekt-Rente“: Großer Schritt zur Bekämpfung von Altersarmut
Der Geschäftsführende Sozialpolitische Ausschuss (SPA) der EVG steht in Gänze hinter dem Vorschlag des Bundessozialministeriums zur „Respekt-Rente“. Das Konzept ist ein großer Schritt zur Bekämpfung der Altersarmut – so die einhellige Meinung des Gremiums bei seiner turnusmäßigen Sitzung in Kassel.
Die Respekt-Rente soll den Rentnerinnen und Rentnern ein regelmäßiges Alterseinkommen sichern - oberhalb des Grundsicherungsbedarfs. Davon könnten statt der bisherigen ca. 544.000 zwischen 3 und 4 Millionen Menschen profitieren. So z.B. Geringverdiener/innen, frühere Teilzeitkräfte oder Beschäftigte mit gebrochenen Erwerbsbiografien.
Da keine Bedürftigkeitsprüfung vorgesehen ist, wären auch Vermögen, die durch jahrzehntelange harte Arbeit zurückgelegt wurden, nicht mit angerechnet. Derzeit werden bei der Grundsicherung bereits „Vermögen“ ab 5.000 Euro angerechnet. Bürokratie wird auch in der Berechnung der neuen Rente verringert, da die Rentenversicherung automatisch prüft, ob ein Anspruch vorliegt. Durch Anpassungen der Rentenformel werden Rentenerhöhungen dynamisch und automatisch übernommen und berechnet. Im Klartext: Wird die Rente zum 01. Juli eines Jahres erhöht, steigt auch automatisch die Höherwertung mit an.
Weitere Bausteine des Gesamtkonzeptes: Da die Respekt-Rente oberhalb der Grundsicherung (Sozialhilfe) liegen würde, könnten die Begünstigten auch ihre Betriebsrente in voller Höhe behalten. In der Grundsicherung könnten sie dagegen nur maximal 200 Euro behalten. Zudem wird ein bestehender Anspruch auf Wohngeld wird nicht beeinträchtigt. Durch einen neuen „Freibetrag“ bliebe diese Unterstützungsleistung erhalten.
Insgesamt also ein Paket, das die Lebenssituation vieler Menschen deutlich verbessern würde. Und das nicht nur der heutigen Rentner/innen-Generation nützt, sondern auch den zukünftigen Rentner/innen - der „Generation Praktikum“!