S-Bahn München: EVG und DGB kritisieren Vergabepraxis
Die EVG und der DGB in Bayern begrüßen, dass der Betrieb des Münchner S-Bahn-Netzes nicht überstürzt ausgeschrieben wird. Gleichzeitig kritisieren wir die generelle Vergabepraxis der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) und befürchten bei künftigen Ausschreibungen negative Auswirkungen für die Beschäftigten und die Kunden.
Die EVG und der DGB in Bayern begrüßen, dass der Betrieb des Münchner S-Bahn-Netzes nicht überstürzt ausgeschrieben wird. Gleichzeitig kritisieren wir die generelle Vergabepraxis der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) und befürchten bei künftigen Ausschreibungen negative Auswirkungen für die Beschäftigten und die Kunden.
Frank Hauenstein, EVG-Geschäftsstellenleiter Nürnberg, betont: „Wir fordern die Staatsregierung auf, in München und bei weiteren Ausschreibungen die künftige Gesetzeslage im Bund anzuwenden. Da darf Bayern kein weißer Fleck bleiben, zumal die CSU das Vergabegesetz in der Bundesregierung mitbeschlossen hat. Die CSU kann in Bayern keine andere Politik machen als in Berlin. Der Bund und fast alle anderen Bundesländer haben inzwischen den festen politischen Willen signalisiert, den Wettbewerb sozialer zu gestalten.“
Hauenstein befürchtet auch, dass durch die Dumping-Vergaben der BEG Know-how verlorengeht: „Die EVG wird es nicht dulden, dass ein neuer Betreiber externe Beschäftigte womöglich über Leiharbeit oder Werkverträge einstellt. Ein solches Geschäftsmodell darf in Deutschland nicht Fuß fassen.“
In München und auch generell warnt die EVG vor einer Aufspaltung von Netzen. „Die S-Bahn München ist in sich schon ein komplexes System. Eine Vergabe von Teilnetzen an unterschiedliche Betreiber würde es noch komplexer machen“, so Hauenstein. „Am Ende gäbe es nicht eine Leitzentrale, sondern zwei. Wie soll das funktionieren?"
Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern, sagt: „Die BEG trifft in ihren Ausschreibungen keinerlei Regelungen für das Personal. Deshalb können Beschäftigte ihre Arbeitsplätze verlieren und die Wettbewerber mit Dumpinglöhnen kalkulieren. Die Folge sind Qualitätsverluste, worunter natürlich die Kunden leiden. Solche Lohndumping-Vergaben sind nur möglich, weil Bayern immer noch eines von zwei Bundesländern ohne Vergabegesetz ist, das Tariflöhne bei Vergaben zwingend vorschreibt.“
Im Dezember des vergangenen Jahres hat der Bund ein Vergabemodernisierungsgesetz verabschiedet. Demnach sollen Bestellerbehörden wie die BEG künftig neue Betreiber verpflichten, vorrangig zunächst die Beschäftigten des bisherigen Betreibers zu übernehmen.