Schichtzulagen SZ1 – SZ5 werden erhöht
Die neue Deutsche-Bahn-Schichtzulagenerhöhungsverordnung (DBSchichtZulErhV) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die vormalige Bezeichnung war „Besondere Erschwerniszulagenverordnung-Bahn“. Durch die Verordnung werden die Zulagen SZ1 – SZ 5 rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 10 % erhöht.
Die neue Deutsche-Bahn-Schichtzulagenerhöhungsverordnung (DBSchichtZulErhV) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die vormalige Bezeichnung war „Besondere Erschwerniszulagenverordnung-Bahn“. Durch die Verordnung werden die Zulagen SZ1 – SZ 5 rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 10 % erhöht.
Die EVG hat sich wiederholt für die Erhöhung der Zulagen eingesetzt. Mehrere Gespräche mit den zuständigen politischen Vertretern führten nunmehr zum Ergebnis.