Schöner urlauben… nur mit Gewerkschaften!
Man nennt ihn gerne die „schönste Zeit des Jahres“: den Urlaub. Drei Wochen raus aus dem Betrieb, andere Länder kennenlernen, Kultur genießen, sich erholen: Das erscheint uns heute selbstverständlich. Aber: Den Urlaub gibt es nur, weil er von Gewerkschaften erkämpft und durch Tarifverträge abgesichert wurde.
1903 machte der Zentralverband deutscher Brauereiarbeiter den Anfang: er handelte für seine Mitglieder drei Tage Urlaub im Jahr aus. Entsprechende Überlegungen gab es parallel auch bei den Gemeinde- und den Staatsarbeitern, den Buchdruckern, den Transportarbeitern und den Eisenbahnern. Erst nach dem ersten Weltkrieg nahm das Thema aber Fahrt auf. 1929 gab es 8.000 Tarifverträge, in denen bezahlter Erholungsurlaub geregelt wurde.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub gibt es in Deutschland erst seit 1963 durch das Bundesurlaubsgesetz. Er beträgt heute 20 Tage. Tarifverträge haben dafür gesorgt, dass ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen üblich ist.
Übrigens: Mit dem EVG-Wahlmodell haben viele Beschäftigte die Möglichkeit, statt einer Entgelterhöhung sechs Tage zusätzlichen Erholungsurlaub zu wählen!