Seniorengruppe Neustadt (Weinstr.): DEVK Versicherung informierte über Vorsorgeverfügungen
Die Seniorengruppe Neustadt konnte zum 21. April zu einer Informationsveranstaltung der DEVK zu dem Thema Vorsorgeversicherungen nach Neustadt (Weinstr) einladen. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen, mit einer Ehefrau, hatten die Einladung wahrgenommen und waren. Zu Beginn der Veranstaltung begrüßte Kollege Friko alle Teilnehmer, besonders Norman Matthias Müller von der DEVK-Bezirksleitung Karlsruhe, welcher das Referat über das Thema Vorsorgeversicherungen hielt.
Die Seniorengruppe Neustadt konnte zum 21. April zu einer Informationsveranstaltung der DEVK zu dem Thema Vorsorgeversicherungen nach Neustadt (Weinstr) einladen. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen, mit einer Ehefrau, hatten die Einladung wahrgenommen und waren. Zu Beginn der Veranstaltung begrüßte Kollege Friko alle Teilnehmer, besonders Norman Matthias Müller von der DEVK-Bezirksleitung Karlsruhe, welcher das Referat über das Thema Vorsorgeversicherungen hielt.
Nach allgemeinen Informationen über den Ablauf der Veranstaltung durch Kollegen Friko konnte Norman Müller, Bezirksdirektor und regionaler Bildungsreferent der DEVK-Regionaldirektion Karlsruhe, mit seinem Referat beginnen. Nachdem er sich für die Einladung bedankt hatte, stellte er sich vor.
In seinem informativen Referat behandelte er die Vorsorgeverfügungen und erläuterte die einzelnen Verfügungen anhand von Beispielen. Es wurden behandelt:
a) Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung verfügen Sie, welche medizinischen Maßnahmen in welchen Fällen gewünscht sind.
b) Vorsorgevollmacht
In der Vorsorgevollmacht Alltag bevollmächtigen Sie Vollmachtnehmer für einzelne Lebensbereiche des Alltags, um in Ihrem Namen Entscheidungen für Sie zu treffen. In der Vorsorgevollmacht Gesundheit bevollmächtigen Sie Vollmachtnehmer, um in Ihrem Namen Entscheidungen für die Pflege und Heilbehandlung zu treffen.
c) Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung regeln Sie im Voraus, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn Sie nicht mehr selbstständig entscheiden können. Sie können mit der Betreuungsverfügung auch Personen als Betreuer ausschließen oder festlegen, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder im Pflegeheim betreut werden möchten.
Auf die Unterschiede und Inhalte der Verfügungen ging Herr Müller in seinem Referat ein und beantwortete aufkommende Fragen während seines Vortrages. Er wies darauf hin, dass in dem Rechtsschutz Multi-Schutz für Mitglieder der EVG unter dem Leistungskatalog unter dem Begriff „Notfallvorsorge-Schutz“ diese Verfügungen enthalten sind. Über das Internet unter der Adresse „www.devk.de/notfallvorsorge“ kann ein Dokumentenassistent aufgerufen werden. Mit dessen Hilfe können die entsprechenden Verfügungen erstellt und bearbeitet werden.
In diesem Zusammenhang wies Herr Müller auch auf die von der EVG für ihre Mitglieder im Beitrag enthaltene Versicherungen - Rechtsschutz für Mitglieder der EVG - in dem gewerkschaftlichen Basisschutz hin. Der Basisschutz kann mit einem weiteren Multi-Paket Standard optimal bzw. mit dem Multi-Paket Mobil optimal - mit der Zahlung eines Jahresbeitrages - ergänzt werden.
Zur Information konnten sich die Anwesenden ein Info-Prospekt „Gesagt. Getan. Geholfen“ der DEVK, in dem der Rechtsschutz für Mitglieder der EVG erläutert wird, mitnehmen.
Die während des Referats von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gestellten Fragen konnten von Herrn Müller beantwortet werden. Nach Beendigung seiner Ausführungen bedankte sich Herr Müller für die Aufmerksamkeit und stand noch zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Kollege Friko dankte im Namen der Anwesenden Herrn Müller für sein Referat und wünschte einen guten Nachhauseweg. Zum Schluss gab Kollege Friko noch den anwesenden Kolleginnen und Kollegen Informationen zu verschiedenen aktuellen Themen mit auf den Weg.