SG Freiburg-Hochschwarzwald: KVB-Tarifänderungen ab dem 01.06.2017
Zu diesem Thema konnte Anfang Juni Kollege Herbert Sailer, in Vertretung des Kollegen Sattler, den Geschäftsführer der KVB-Bezirksleitung Karlsruhe, Ulrich Boppré bei der monatlichen Veranstaltung begrüßen.
Ulrich Boppré gab in seinem Referat einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen bei den Zuzahlungen in den einzelnen Tarifstellen. Er erläuterte, dass die KVB mit der kassenärztlichen Vereinigung einen Vertrag abgeschlossen hat, der beinhaltet, dass zur Begleichung einer Rechnung eine Frist von 6 Wochen gewährt wird. Dies gilt aber nur für die Beitragsgruppen I bis III und nicht bei Zahnärzten.
Die Änderungen in den einzelnen Tarifstellen, wie verschreibungsfähige Medikamente und Medizinprodukte sowie die einzelnen Zuschüsse bei Massagen, Hörgeräten und Reha-Sport, erläuterte er an einzelnen Fallbeispielen.
Ausführlich erklärte er an Beispielen die Kriterien, die in der Tarifstelle 11 zur Anwendung kommen. Außerdem wies er noch einmal darauf hin, welche Angaben in einem Erstattungsantrag gemacht werden und welche Unterlagen beigelegt werden müssen. Im Anschluss seines Referates beantwortete er die Fragen der Teilnehmenden. Kollege Sailer bedankte sich im Namen aller Anwesenden für den sehr guten Vortrag.