Sicherheit geht vor: Im Notfall muss der Zug auch mal stehen bleiben!
Immer mehr Übergriffe in Bussen, Bahnen und Verkehrsstationen, immer mehr Aggressivität – das nehmen wir nicht hin! Genauso wenig wie die Haltung mancher Arbeitgeber bzw. Führungskräfte. Für die ist vieles nur eine Bagatelle.
Immer mehr Übergriffe in Bussen, Bahnen und Verkehrsstationen, immer mehr Aggressivität – das nehmen wir nicht hin! Genauso wenig wie die Haltung mancher Arbeitgeber bzw. Führungskräfte. Für die ist vieles nur eine Bagatelle.
Die Sicherheit der Beschäftigten und der Fahrgäste geht vor. Du hast Anspruch auf den Schutz Deiner persönlichen Unversehrtheit am Arbeitsplatz - dafür muss laut BGB § 618 der Arbeitgeber sorgen. Bei einem Übergriff, der eine ernsthafte Gefahr für Dein Leben oder Deine Gesundheit - oder die Dritter - bedeutet, musst Du Deine Arbeit nicht fortsetzen, wenn nach Deiner Einschätzung die Gefahrenlage noch andauert. Dann muss der Zug im nächsten Bahnhof, oder der Bus an der nächsten Haltestelle stehen bleiben.
Deine EVG wird Dich unterstützen. Wenn es hart auf hart kommt, bekommst Du im Rahmen der Satzung auch Rechtsschutz.
Wir fordern: Doppelbesetzung auf schwierigen Strecken, ggf. Unterstützung durch qualifiziertes Sicherheitspersonal, regelmäßige De-Eskalationstrainings. Arbeitgeber und Politik müssen endlich ihre Verantwortung wahrnehmen!
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